für Lieferungen und Leistungen der PeriGuard Protection GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der PeriGuard Protection GmbH

1. Anwendbarkeit dieser Bestimmungen und Bedingungen
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen («Bedingungen») für Lieferungen und Leistungen der PeriGuard Protection GmbH gelten für alle Lieferungen und Leistungen der PeriGuard Protection GmbH (nachfolgend «PeriGuard Protection»), insbesondere für den Verkauf von Waren (nachfolgend «Lieferung»), für Dienstleistungen wie Beratung, Planung und Montage (nachfolgend «Leistung») und für die Herstellung eines Werkes (nachfolgend «Werkleistung»). Dienstleistungen und Werkleistungen werden im Folgenden zusammenfassend als «Leistung» bezeichnet. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.

1.2. Die Bedingungen von PeriGuard Protection gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden, insbesondere Einkaufs-, Geschäfts- und Zahlungsbedingungen, werden von PeriGuard Protection nicht anerkannt, auch wenn sie ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn PeriGuard Protection Lieferungen oder sonstige Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1.3. Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

2. Zustandekommen des Vertrages
2.1. Die Angebote von PeriGuard Protection sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von PeriGuard Protection oder durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien zustande.

2.2. Nur der Käufer und Empfänger der Auftragsbestätigung ist Vertragspartner und verpflichtet sich damit zum Erhalt und zur Bezahlung der Rechnung.

2.3. Handelt es sich bei der Buchung/Bestellung eines Kunden um ein verbindliches Vertragsangebot (§ 145 BGB), so ist der Kunde an dieses Angebot für einen Zeitraum von mindestens 2 (zwei) Wochen ab Zugang des Angebots bei PeriGuard Protection gebunden.

2.4. PeriGuard Protection ist berechtigt, ihre Forderungen gegen den Besteller an Dritte abzutreten.
Käufer an einen Dritten abzutreten.

3. Bereitstellung von Unterlagen
3.1. An Abbildungen, Kalkulationen, Berechnungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält sich PeriGuard Protection Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von PeriGuard Protection nicht zugänglich gemacht werden und sind vor diesen geheim zu halten. Sie sind ausschließlich für die im Vertrag genannten Zwecke zu verwenden. Nach Beendigung eines Vertrages oder wenn kein Vertrag zustande kommt, hat der Kunde auf Verlangen von PeriGuard Protection alle Unterlagen unverzüglich zurückzugeben.

3.2. Der Kunde haftet für die Richtigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen, insbesondere Zeichnungen, Muster und Planungsvorgaben. Bei verspäteter oder unvollständiger Bereitstellung von Unterlagen durch den Kunden behält sich PeriGuard Protection die Geltendmachung von Vertragsverletzungs- und anderen Rechten vor.

3.3. Werden durch Lieferungen oder Leistungen von PeriGuard Protection nach Zeichnungen, Mustern oder sonstigen Angaben des Kunden Schutzrechte Dritter verletzt, so stellt der Kunde PeriGuard Protection von allen Ansprüchen frei.

4. Vorbereitende Arbeiten
4.1. Wird die gelieferte Ware von PeriGuard Protection beim Kunden oder an einem von ihm bestimmten Ort installiert oder wird das Werk dort hergestellt, so hat der Kunde rechtzeitig dafür zu sorgen, dass alle erforderlichen Einrichtungen rechtzeitig zur Verfügung stehen und die notwendigen Vorarbeiten zu erledigen. Soweit PeriGuard Protection nicht ausdrücklich die Verantwortung für das Folgende übernommen hat, hat der Kunde insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass:

– die vorbereitenden Arbeiten nach den von PeriGuard Protection zur Verfügung gestellten Angaben und Skizzen ausgeführt werden,

– ein ausreichender Zugang zum Montageort besteht und die Zufahrtswege für den Transport geeignet sind,

– der Untergrund des Aufstellungsortes ausreichend belastbar ist,

– das Personal von PeriGuard Protection in der Lage ist, außerhalb der normalen Arbeitszeiten zu arbeiten, wenn PeriGuard Protection dies rechtzeitig ankündigt,

– das Personal von PeriGuard Protection über die am Montageort geltenden Sicherheitsvorschriften informiert ist und keine unzumutbaren Arbeitsbedingungen herrschen (ungesunde oder gefährliche Umgebung),

– eine angemessene Unterbringung und der Zugang zu sanitären Anlagen gewährleistet ist,

– die angelieferten Waren, Werkzeuge und sonstigen Ausrüstungsgegenstände gegen Diebstahl und Witterungseinflüsse geschützt sind und sachgerecht gelagert werden können,

– die von PeriGuard Protection ausgewählten Kran-, Hebe-, Transport- und sonstigen Geräte und Werkzeuge rechtzeitig zur Verfügung stehen.

4.2. Kommt der Kunde einer oder mehreren dieser Verpflichtungen nicht in vollem Umfang nach, ist PeriGuard Protection berechtigt, diese Verpflichtungen selbst oder durch Dritte zu erfüllen oder ihre Leistungen ganz oder teilweise einzustellen. Mehrkosten, die durch die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und werden nach den Standardsätzen von PeriGuard Protection für Material und Arbeit sowie den tatsächlich entstandenen Kosten für Dritte berechnet.

5. lieferung/leistungen

5.1. Für den Umfang und die Beschaffenheit der Lieferung/Leistung ist die Auftragsbestätigung von PeriGuard Protection oder die vertragliche Vereinbarung zwischen den Parteien maßgebend.

5.2. Liefertermine bemessen sich nach dem Datum des Zugangs einer Auftragsbestätigung bei PeriGuard Protection. Soweit keine Bestätigung erfolgt, gilt diese fünf Tage nach Eingang der Bestellung bei PeriGuard Protection als erteilt, sofern alle Einzelheiten der zu liefernden Leistungen oder Waren geklärt sind, insbesondere

Wichtiger Hinweis

Dear Customers & Partners,
please note our company holidays from December 23, 2024 to January 1, 2025.
From January 2, 2025 we will be back at your service with full energy!
We wish you happy holidays and a great start to the year 2025!

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